Biomasseverordnung
In der Biomasseverordnung vom 28. Juni 2001 ist genau geregelt, welche Stoffe als Biomasse gelten, welche technischen Verfahren bei der Strom- und Wärmeproduktion zur Anwendung kommen und welche Umweltanforderungen beim Betrieb von Biomassekraftwerken erfüllt werden müssen. Die auf das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vom Frühjahr 2000 zurückgehende Regelung hat so den Weg frei gemacht für die klimaschonende Energierzeugung aus nachwachsenden Rohstoffen wie Holz, Pflanzenabfällen oder Gülle.