
Projektierung – Kapitalbeteiligungen – Beratung
Bedingungen / AblaufAufgabe des Lieferanten ist der Anbau der Energiepflanzen, die Ernte, Transport und die Einbringung in das an der Biogasanlage vorhandene Fahrsilo. wobei die gelieferten Mengen durch eine Fahrzeugwaage, die an der Biogasanlage installiert ist, erfasst werden. Zusätzlich wird stichprobenartig die Rohstoffqualität (v.a. TS/oTS-Gehalt) festgestellt. Auf dieser Grundlage erfolgt dann die Vergütung nach vertraglich festgelegten Sätzen.Ebenfalls zum Leistungsumfang gehört die Wiederabnahme und Ausbringung des vergorenen Materials entsprechende der gelieferten Menge (typischerweise ca. 80 % der gelieferten Masse). Üblicherweise wird für die genannten Leistungen ein Liefervertrag geschlossen. Darin wird die zu liefernde Menge so festgelegt, dass der Landwirt weitgehende Entscheidungsfreiheit behält, welche Kulturen angebaut werden - festgeschrieben wird nur ein „Soll-Ertrag“ in Form einer bestimmten Menge Biogas, die aus den gelieferten Stoffen erzeugt werden kann. |
Die Laufzeit der Lieferverträge kann der betrieblichen Situation des Landwirtes angepasst werden, sowohl relativ kurze (d.h. 3-5 Jahre) als auch sehr lange (10-15 Jahre) sind möglich - je nachdem, ob Flexibilität oder Planungssicherheit im Vordergrund stehen soll.VergütungenDie Höhe der möglichen Vergütung hängt stark von den einzelnen Rahmenbedingung der Biogasanlage ab. So kann an einer Anlage mit Wärmenutzung eine etwas höhere Vergütung gezahlt werden, ebenso spielt die Größe der Anlage eine Rolle.Als Anhaltspunkt sind nachfolgend einige typische Energiepflanzen mit Ihren Eigenschaften und der entsprechenden Vergütung aufgeführt, wie sie bei einer mittelgroßen Anlage ohne Wärmenutzung gezahlt werden können: |
|||||||||||||||||||||||||
Über die festgelegte Vergütung hinaus kann unter Umständen bei höheren Gaserträgen als den im Voraus eingeplanten eine zusätzliche Erfolgsbeteiligung gezahlt werden. |
||||||||||||||||||||||||||