Voraussetzungen
Sinnvoll ist der Einsatz fossil betriebener KWK-Anlagen grundsätzlich dort, wo ein ausreichend hoher (über 500 MWh bzw. 50.000 l Heizöl pro Jahr) und möglichst gleichmäßiger Wärmebedarf vorhanden ist. Typische Anwendungsfälle sind z.B. Schwimmbäder, Krankenhäuser oder Industriebetriebe mit hohem Bedarf an Niedertemperaturwärme. Im Gegensatz zu Biomasseanlagen können fossile KWK-Anlagen auch in städtischen Strukturen mit dichter Bebauung eingesetzt werden.
Konzeption
Eine KWK-Anlage wird üblicherweise im Grundlastbereich betrieben, so dass die Anlage quasi rund um die Uhr laufen kann. Es gibt aber auch Fälle, wo die Anlage nach dem eigenen Wärme- oder Strombedarf geführt wird und in Ihrer Leistung entsprechend geregelt wird.
Soweit Strom ins öffentliche Netz eingespeist wird, ist die dafür zu zahlende Vergütung gesetzlich geregelt. Sie setzt sich zusammen aus:
- Einem Preisansatz für die eingespeiste Energiemenge
(Auf Grundlage der Preise an der Strombörse)
- einem Preisansatz für die vermiedene Netznutzung durch dezentrale Einspeisung
(Auf Grundlage der „Verbändevereinbarung“, welche diese Sätze festlegt)
- Und einem zusätzlichen, gesetzlich vorgeschriebenen Bonus für die KWK-Stromerzeugung
(Festgelegter Betrag je nach Anlagengröße)
Insgesamt beträgt die Vergütung damit, je nach Anlagengröße und Spannungsebene, ca. 5-9 ct/kWh.
Ihre Vorteile
Ähnlich wie bei der Biomasse-KWK kann auch bei KWK-Anlagen, die mit Öl oder Gas betrieben werden, durch die gekoppelte Erzeugung mit zusätzlichen Erlösen aus dem Stromverkauf die dabei erzeugte Wärme zu recht attraktiven Konditionen bereitgestellt werden.
Je nach Bezugssituation kann es aber auch interessant sein, den eigenen Strombedarf ebenfalls zu decken und so auch beim Strombezug Kosten zu sparen.
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